AGB
Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers:
Eine Stornierung oder Umbuchung des Auftrags hat schriftlich zu erfolgen Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornierungsfristen:
25 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit
50 % des vereinbarten Komplettpreises, inklusive nicht stornierbarer Reisekosten, bei Rücktritt nach dem Traugespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 30 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
90 % des vereinbarten Komplettpreises, inklusive nicht stornierbarer Reisekosten, bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 14 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
Der volle Preis wird fällig, inklusive nicht stornierbarer Reisekosten, bei Rücktritt innerhalb weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
Haftung:
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Trauredner haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn. Zudem haftet der Trauredner nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eklatante Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
Kann durch einen unvorhergesehenen, plötzlich eintretenden Umstand (schwere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder ähnliches) die Veranstaltung nicht durch den Trauredner durchgeführt werden, hat dieser den Umstand dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Trauredner einen Ersatzredner stellen kann und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit bei.
Die Traurednerin wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
Für den Inhalt der Traurede bzw. der Trauzeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber, d.h. der Traurednerin. Die Auftraggeber erwerben an der Rede einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Rede wird nur auf ausdrücklichen Wunsch in Teilen (privater Teil, Geschichte Brautpaar) an den Auftraggeber nach der Rede übergeben. |
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, Online- oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung sind, ohne schriftliche Zustimmung der Traurednerin, untersagt |
Der Auftragnehmer darf alle ihm vom Auftraggeber oder deren Fotografen überlassenen Fotos und Filme von den Feierlichkeiten zu Zwecken der Eigenwerbung auf der Homepage, social Media Plattformen oder Printmedien verwenden. Sollten Gesichter zu erkennen sein, erfolgt eine Veröffentlichung erst nach schriftlicher Zustimmung des AN.
Vom AN werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem AG zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht der Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandelt.